Gerichtsentscheid. Bild: zVg
06.08.2026 10:30
Weiterer Berufungsentscheid im Fall «Kümmertshausen»
Das Obergericht fällte im Juni 2026 im Fall «Kümmertshausen» erneut einen Entscheid, nachdem das Bundesgericht den Schuldspruch gegen einen der ursprünglich 14 Beschuldigten teilweise aufgehoben hatte. Die Entscheide gegen alle übrigen Beschuldigten sind bereits rechtskräftig.
Thurgau Die Ermittlungen im Fall «Kümmertshausen» begannen im Jahr 2010, als in Kümmertshausen ein Mann tot in seinem Wohnhaus aufgefunden wurde. Im Verlauf der äusserst aufwändigen Ermittlungen wurde das Strafverfahren auf insgesamt 15 Beschuldigte und rund 30 Straftaten ausgeweitet. Die Staatsanwaltschaft ging von einer gut organisierten, kriminellen Gruppierung aus, der neben Drogenhandel auch Menschenschleusungen und Erpressungen vorgeworfen wurde. Der Fall «Kümmertshausen» ist der bisher wohl grösste Strafprozess des Kantons Thurgau.
Berufungen gegen das Urteil des Bezirksgerichts
Im Jahr 2018 sprach das Bezirksgericht Kreuzlingen 12 der insgesamt 14 Beschuldigten in verschiedenen Anklagepunkten schuldig. Es verurteilte sie zu mehrmonatigen beziehungsweise mehrjährigen Freiheitsstrafen. Zwei Beschuldigte sprach es frei. Acht Beschuldigte erhoben Berufung gegen das Urteil des Bezirksgerichts. Die Staatsanwaltschaft legte in sieben Fällen Berufung oder Anschlussberufung ein. Insgesamt 13 Beschuldigte waren Partei im Berufungsverfahren. Im Verlauf des Berufungsverfahrens stellte das Obergericht Verletzungen des Anklageprinzips fest und erklärte einen Grossteil der Einvernahmen für unverwertbar. Dies führte zu Freisprüchen in verschiedenen Anklagepunkten und gegen drei Beschuldigte. Bei sieben Beschuldigten erwuchs das Urteil des Bezirksgerichts infolge Rückzugs der Rechtsmittel in Rechtskraft. Ein Beschuldigter verstarb während des Berufungsverfahrens. Am Ende des Berufungsverfahrens verblieben noch zwei Beschuldigte. Das Obergericht verurteilte diese beiden in den Jahren 2022/2023 unter anderem wegen Raubes bzw. Gehilfenschaft zum Raub im Zusammenhang mit der Tat, die zum Tod des Mannes in Kümmertshausen führte.
Bundesgericht wies Fall an das Obergericht zurück
Der wegen Gehilfenschaft zum Raub verurteilte Beschuldigte erhob gegen den Entscheid des Obergerichts Beschwerde beim Bundesgericht. Mit Urteil vom 18. Dezember 2025 kam das Bundesgericht zum Schluss, dass die Anklageschrift keine ausreichende Grundlage für eine Verurteilung wegen Gehilfenschaft zum Raub bilde. Die Anklageschrift werfe dem Beschuldigten nicht vor, von einer möglichen Gewaltanwendung zum Nachteil des Verstorbenen gewusst zu haben. Das Bundesgericht hiess die Beschwerde in diesem Punkt gut, hob den Entscheid des Obergerichts teilweise auf und wies die Sache an das Obergericht zurück (Bundesgerichtsurteil 7B_836/2023 vom 18. Dezember 2025).
Neuer Entscheid des Obergerichts
Mit Entscheid vom 30. Juni 2026 sprach das Obergericht den Beschuldigten in Umsetzung des Rückweisungsentscheids des Bundesgerichts der Gehilfenschaft zum Diebstahl schuldig. Da eine Verletzung des Beschleunigungsgebots vorlag – das Verfahren dauerte seit Eröffnung der Strafuntersuchung gegen diesen Beschuldigten rund 14 Jahre – reduzierte es die Strafe. Das Obergericht verurteilte ihn wegen dieser Tat und einer Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Die Strafe hat der Beschuldigte bereits verbüsst. Da er sich während mehr als 3,5 Jahren in Haft befand, wird ihm die Überhaft entschädigt.
Mit diesem Berufungsentscheid ist der Fall «Kümmertshausen» für das Obergericht vorläufig abgeschlossen. Der Beschuldigte kann den Entscheid jedoch noch ein zweites Mal beim Bundesgericht anfechten. Er ist der einzige Beschuldigte, gegen den noch kein rechtskräftiger Entscheid vorliegt. Die Entscheide gegen alle übrigen Beschuldigten sind rechtskräftig.
Obergerichtsentscheid vom 30. Juni 2026, SBR.2026.3 Der Entscheid ist nicht rechtskräftig.
Obergericht des Kantons Thurgau