Mit Lärmschutz begründet der Kanton Tempo 30 auf der Bergstrasse. Kurt Peter
06.11.2025 05:00
Tempo 30 zeigt Wirkung
Stadtrat empfiehlt Schulthess-Motion «Tempo 50 auf Bergstrasse» nicht erheblich zu erklären
Gemeinderat Georg Schulthess (Aufrecht Schweiz) verlangt in seiner Motion, dass auf der Bergstrasse wieder Tempo 50 gelten soll. Tempo 30 ist für den Motionär gesetzeswidrig sowie in grosser Eile und ohne Konsultation eingeführt worden. Punkte, denen der Stadtrat in seiner Antwort klar widerspricht.
Kreuzlingen Am 13. März dieses Jahres reichte Gemeinderat Georg Schulthess die Motion «Zurück zu Tempo 50 auf der verkehrsorientierten Bergstrasse - Lärmschutz ist ein Feigenblatt für autofeindliche Politik» ein. An der kommenden Gemeinderatssitzung vom 13. November beantwortet der Stadtrat diese Motion. «Da diese mehrere unzutreffende Behauptungen enthält, hat der Stadtrat die SINUS AG, Kreuzlingen, mit der Erstellung einer Stellungnahme beauftragt», hält der Stadtrat fest. Die Firma sei spezialisiert auf Lärm- und Erschütterungsmessungen sowie auf die Erstellung von Gutachten, Nachweisen und Expertisen.
Gesetzlich zulässig
«In grossser Eile und kürzester Zeit und ohne Konsultation wurde die Bergstrasse in Kreuzlingen zu einer 30-er-Zone erklärt und beschildert», schreibt Georg Schulthess in seiner Motion. Nachdem das kantonale Tiefbauamt im Mai 2023 über die Temporeduktion aus Lärmschutzgründen medial informiert habe, sei anschliessend das Einwendungsverfahren mit einer öffentlichen Publikation am 25. August 2023 für 20 Tage erfolgt, hält der Stadtrat fest. «Da aus der Bevölkerung keine Einwendungen eingingen, erfolgte am 17. November 2023 die Verkehrsanordnung durch das Departement für Bau und Umwelt inklusive Rechtsmittel», heisst es weiter. Nach Ablauf der 30-tägigen Auflagefrist seien keine Beschwerden eingegangen, sodass der Entscheid rechtskräftig geworden sei.
Der von Georg Schulthess ins Feld geführten gesetzlichen Unzulässigkeit von Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen widerspricht die Stellungnahme der SINUS AG. Die geltende Rechtslage in der Schweiz erlaube klar die Einführung von Tempo 30, auch auf verkehrsorientierten Strassen, sofern eine übermässige Umweltbelastung vorliege. Nach Gesetz dürfe die Höchstgeschwindigkeit innerorts reduziert werden, wenn dies der Verminderung von Lärm oder Luftverschmutzung diene. «Bundesgericht und Kantonsgericht Luzern stützen dies», hält die Stellungnahme fest.
Nachweisliche Lärmreduktion
Georg Schulthess schreibt ausserdem, dass der Ständerat Tempo 30 per Motion verboten habe. Bei der Motion handle es sich um einen politischen Auftrag an den Bundesrat, die entsprechenden Rechtsgrundlagen anzupassen, hält die SINUS AG fest. Zum Zeitpunkt der Stellungname im Mai 2025 liege aber weder ein konkreter Gesetzesentwurf noch eine verabschiedete Gesetzesänderung vor. «Die geltende Rechtslage bleibt in vollem Umfang anwendbar», schreibt die SINUS AG. Ein allfälliges neues Gesetz könne höchstens künftige Anordnungen regeln.
Die Behauptung von Georg Schulthess, dass Tempo 30 kaum Auswirkungen auf die Lärmbelastung habe und dass eine spürbare Reduktion in der Praxis nicht nachweisbar sei, stimme nicht, so die Stellungnahme. «Tempo 30 wirkt sich nachweislich positiv auf die Lärmbelastung im Strassenraum aus», heisst es. Verschiedene Studien und Mess-kampagnen in der Schweiz zeigten übereinstimmend, dass die Reduktion der Geschwindigkeit von 50 auf 30 Stundenkilometer den Dauerschallpegel senke. Die Dauermessstelle an der Bergstrasse zeige, dass sich der Lärm seit Einführung von Tempo 30 um 2,3 dB(A) tagsüber und in der Nacht um 2,0 dB(A) reduziert habe. «Eine solche Pegelveränderung von zwei bis drei dB(A) wird von den meisten Menschen als deutlich wahrnehmbar empfunden», schreibt die SINUS AG.
Keine baulichen Massnahmen
Die Aussage in der Motion von Georg Schulthess, dass Tempo 30 zu tieferen Gängen, höheren Drehzahlen und damit zu mehr Lärm führe, widerspreche sowohl aktuellen fahrdynamischen Kenntnissen als auch Messdaten aus der Schweiz, heisst es in der Stellungnahme. Moderne Fahrzeuge, insbesondere solche mit Automatik, Hybridsystem oder Drehmomentoptimierung passten ihr Schaltverhalten dynamisch an Fahrwiderstände an. «Selbst auf Strassen mit Steigung können diese Fahrzeuge bei 30 Stundenkilometer im zweiten oder dritten Gang betrieben werden, ohne übermässig hohe Drehzahlen zu verursachen». Lärm entstehe nicht primär durch die absolute Motorendrehzahl, sondern durch dynamische Fahrvorgänge wie Anfahren, Schalten und Beschleunigen.
Die Annahme von Georg Schulthess, dass Tempo 30 zwingend bauliche Eingriffe wie Schwellen, Belagwechsel oder andere Hindernisse, welche selbst Lärm verursachten und damit kontraproduktiv seien, erforderten, sei pauschal und technisch veraltet, erklärt die SINUS AG. Auf der Bergstrasse werde Tempo 30 ausschliesslich signalisiert, ohne bauliche Eingriffe oder lärmerhöhende Elemente. Zukünftig solle die Massnahme durch eine Bodenmarkierung «Tempo 30» ergänzt werden. «Die Geschwindigkeitsmessungen zeigen, dass sich die mittlere Geschwindigkeit nur durch die Signalisation von 47 auf 33 Stundenkilometer reduziert hat», heisst es in der Stellungnahme abschliessend.
Von Kurt Peter