Beim Sirenentest wird das Zeichen «Allgemeiner Alarm» ausgelöst. zvg
Thurgau Am Mittwoch, 7. Februar, findet ab 13.30 Uhr in der ganzen Schweiz der jährliche Probealarm statt. Er dient der Kontrolle der technischen Bereitschaft der Sirenen. Bei akuten Gefahren sind die Sirenen ein rasches und wirkungsvolles Mittel der Behörden, um nach der Auslösung des Zeichens «Allgemeiner Alarm» der Bevölkerung via Radio, Anweisungen für das weitere Verhalten erteilen zu können.
In den Weisungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz über die Durchführung von Sirenentests sind alle Gemeinden mit einem Alarmierungssystem zur Durchführung des Sirenentests verpflichtet. Dabei sind alle stationären Sirenen auf ihre Funktionsbereitschaft zu testen. Dieser findet dieses Jahr am Mittwoch, 7. Februar, ab 14 Uhr statt. Zuerst werden sämtliche am Netz angeschlossenen Anlagen ferngesteuert, das wird zentral aus der kantonalen Notrufzentrale ausgelöst. Danach erfolgt Steuerung über den Schlüsselschalter oder am Sirenensteuerungskasten selber. Für eine lückenlose Protokollierung der Funktionstauglichkeit der Sirenen findet bei jeder Sirene ein Hörtest statt. Beim allgemeinen Alarm handelt es sich um einen regelmässigen, auf- und absteigenden Ton. Das Zeichen dauert bei stationären Sirenen eine Minute und wird innerhalb von fünf Minuten wiederholt. Mit der Handauslösung vor Ort heult somit jede Sirene im Kanton dreimal. Festgestellte Defekte werden anschliessend direkt durch die für die Alarmierung zuständige Gemeinde beim Sirenenhersteller zur Reparatur gemeldet.
red
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