Politische Gemeinde Tägerwilen
Vom 1. April bis 31. Juli gilt für Hunde eine Leinenpflicht im Wald und am Waldrand. Freilaufende Hunde haben für Wildtiere während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit ein hohes Störpotential, das zum Verlust von Bruten oder sogar zum Tod von Wildtieren führen kann. Die Leinenpflicht verhindert, dass in den genannten kritischen Zeiten für Wildtiere eine unnötige Gefahr von freilaufenden Hunden ausgeht. Diese Bestimmung gilt nicht für Jagd- und Herdenschutzhunde sowie Diensthunde der Polizei und des Rettungswesens im Einsatz und bei der Ausbildung. Zuwiderhandlungen gegen diese Leinenpflicht können mit einer Busse von 100 Franken geahndet werden.
Gemeindeverwaltung